Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich / Unternehmereigenschaft
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Weyres Gerüst-Transport-System GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
-
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
-
Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.
-
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten auf der Website, in Katalogen, Zeichnungen, Preislisten oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
-
Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
-
Technische Änderungen, Irrtümer sowie Druck-, Schreib- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
-
Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
-
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Versand-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Lade- und ggf. Zollkosten werden gesondert berechnet.
-
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
-
Der verbleibende Rechnungsbetrag von 50 % ist spätestens bei Abholung oder Auslieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
-
Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
-
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4. Lieferung / Lieferzeiten (unverbindlich)
-
Sämtliche Lieferzeiten, Lieferfristen und Liefertermine sind ausnahmslos unverbindlich.
-
Angegebene Lieferzeiten stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar und dienen ausschließlich der Orientierung.
-
Die Lieferzeit bezeichnet ausschließlich den Zeitraum ab Bestellung bzw. Vertragsschluss bis zur Auslieferung ab Werk oder Lager, einschließlich:
-
Produktions- und Fertigungszeiten
-
Montage- und Vorbereitungszeiten
-
interner Logistik
-
Übergabe an Spediteur oder Frachtführer
Eine Anlieferung beim Kunden ist nicht Bestandteil der Lieferzeit.
-
-
Die Überschreitung einer angegebenen Lieferzeit stellt keine Pflichtverletzung, keinen Lieferverzug und keinen Mangel dar.
-
Lieferverzug tritt frühestens ein, wenn:
-
eine ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bezeichnete Lieferfrist vereinbart wurde und
-
der Kunde eine schriftliche Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat und
-
diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
-
-
Rücktritts-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Gefahrübergang / Annahmeverzug
-
Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, auf den Kunden über.
-
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über.
-
Verzögert sich die Abnahme oder Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Kunden über.
-
Lager-, Transport- und sonstige Mehraufwendungen trägt der Kunde.
6. Eigentumsvorbehalt (erweitert)
-
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
-
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.
-
Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer abgetreten; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
-
Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
7. Bestimmungsgemäße Verwendung / Fehlgebrauch
-
Die Produkte sind ausschließlich für die in der Produktbeschreibung vorgesehene bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen.
-
Jede hiervon abweichende Nutzung, insbesondere:
-
Überladung
-
Zweckentfremdung
-
unsachgemäße Sicherung
-
Einsatz außerhalb der vorgesehenen Anwendung
erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
-
-
Für Schäden, die aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung resultieren, wird keinerlei Haftung übernommen.
8. Ausschluss technischer, statischer und sicherheitsrelevanter Verantwortung
-
Der Verkäufer schuldet keinerlei Planungs-, Beratungs-, Prüf- oder Überwachungsleistungen.
-
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
-
statische Berechnungen oder Lastannahmen
-
Einsatz- oder Montageplanung
-
Boden- oder Untergrundbeschaffenheit
-
Sicherung, Verzurrung oder Befestigung
-
Kombination mit anderen Systemen
-
-
Technische Hinweise, Angaben oder Empfehlungen erfolgen unverbindlich und ohne Rechtsanspruch.
9. Stahltypische Eigenschaften / Toleranzen
-
Handelsübliche Abweichungen in Maß, Gewicht, Oberfläche, Schweißnähten, Lackierung oder Farbe stellen keinen Sachmangel dar.
-
Material- und fertigungstypische Eigenschaften von Stahl gelten als vereinbart.
10. Umbauten / Veränderungen / Kombinationen
-
Jede Veränderung der Produkte, insbesondere durch:
-
Schweißen
-
Bohren
-
Kürzen
-
Lackieren
-
Verwendung von Fremdteilen
führt zum vollständigen Ausschluss von Gewährleistung und Haftung.
-
-
Gleiches gilt für die Kombination mit Produkten oder Systemen anderer Hersteller.
11. Korrosion / Abnutzung
-
Korrosion, Rost, Verschleiß und materialbedingte Veränderungen sind stahltypisch und stellen keinen Mangel dar.
-
Dies gilt insbesondere bei:
-
Witterungseinfluss
-
Feuchtigkeit
-
Streusalz
-
Außenlagerung
-
mechanischer Beanspruchung
-
12. Pflichten des Kunden
-
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte:
-
regelmäßig zu prüfen
-
sachgemäß zu warten
-
ordnungsgemäß zu lagern
-
-
Unterlassene Prüf- oder Wartungsmaßnahmen führen zum vollständigen Haftungsausschluss.
13. Gewährleistung
-
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
-
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
-
Nicht fristgerecht angezeigte Mängel gelten als genehmigt.
14. Haftung
-
Der Verkäufer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Eine Haftung für:
-
mittelbare Schäden
-
Folgeschäden
-
Produktions- oder Nutzungsausfälle
-
entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen.
-
-
Für Komponenten von Drittanbietern haftet ausschließlich der jeweilige Hersteller.
15. Verjährung
Alle Schadensersatz- und Mangelfolgeschäden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Materialengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung von allen Leistungspflichten.
17. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
-
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
-
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
18. Schlussbestimmungen
-
Vertragssprache ist Deutsch.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

